Alle Projekte

Veröffentlicht App für iPhone und Android

Verhandlungen und Entscheide, auffindbar.

JustiZH bündelt kommende Verhandlungen und publizierte Entscheide von gerichte-zh.ch. Jede Nacht neu abgeglichen.

Ohne Konto. Ohne Werbung. Ohne Nutzungsanalyse.

Bilder: Aufnahmen aus der App

Bildschirm Entscheide: publizierte Entscheide mit Titel, Gericht, Kammer, Geschäftsnummer und Datum
Bildschirm Verhandlungen: Verhandlungen vom Donnerstag, 27. November 2025, je mit Uhrzeit, Thema, Gericht, Ort und Geschäftsnummer

Überblick

Öffentlich, aber verteilt

Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen sind in der Schweiz grundsätzlich öffentlich. Die Angaben dazu stehen auf gerichte-zh.ch, verteilt auf die Verhandlungsliste und die Entscheidsammlung.

JustiZH bringt beides in eine App. Wer eine Verhandlung besuchen will, als Angehörige, Medienschaffende oder aus Interesse, findet sie nach Tag, Gericht oder Geschäftsnummer.

Warum das ZZD das macht. Freie Meinungsbildung braucht Zugang zu Information, auch über die Justiz. Was öffentlich ist, soll man auch finden können.

«Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.»
Bundesverfassung, Art. 30 Abs. 3
  • Verhandlungen

    Nach Tagen geordnet, innerhalb des Tages nach Uhrzeit.

  • Entscheide

    Durchsuchbar und, wo publiziert, mit dem amtlichen PDF.

  • Erinnerung

    Glocke setzen: Erinnerung auf 24 Stunden vor Beginn.

  • Gerichte

    Telefon, Adresse und Öffnungszeiten von Zürcher Gerichten.

Ansichten

So sieht JustiZH aus

Aufnahmen aus der App. Ein Klick vergrössert.

Die Aufnahmen stammen aus dem App Store und entstanden im Herbst 2025. Sie zeigen Einträge, wie sie damals auf gerichte-zh.ch standen.

Funktionen

Was die App kann

Jede Angabe in diesem Abschnitt ist am Programmcode der App geprüft (Version 1.0.8, Stand April 2026).

  1. Verhandlungen, nach Tagen geordnet

    Die kommenden Verhandlungen erscheinen nach Tagen gebündelt, innerhalb des Tages nach Uhrzeit. Jeder Eintrag zeigt Thema, Uhrzeit, Gericht, Geschäftsnummer und Ort, dazu die Prozessdetails, wo sie publiziert sind.

    Die Suche läuft über Geschäftsnummer, Gericht, Ort und Prozessdetails. Filtern lässt sich nach Datum, Gericht und Markierung, dazu kommt eine Sortierung.

  2. Entscheide, durchsuchbar

    Die publizierten Entscheide lassen sich über Titel, Geschäftsnummer, Gericht und Kammer durchsuchen und nach Datum, Kammern des Obergerichts und Markierung filtern.

    Wo die Gerichte ein PDF veröffentlichen, lädt die App das amtliche Dokument und öffnet es mit der PDF-Anzeige des Geräts.

  3. Lesezeichen

    Entscheide lassen sich markieren; der Filter «Markierung» zeigt die markierten Einträge. Die Markierungen speichert die App auf Ihrem Gerät und überträgt sie nicht.

  4. Erinnerung per Glocke

    Die Glocke an einer Verhandlung antippen genügt: Die App setzt eine Erinnerung auf 24 Stunden vor Beginn, mit Uhrzeit, Gericht, Ort und Thema. Wer die Glocke erst weniger als 24 Stunden vor Beginn antippt, erhält keine Erinnerung.

    Dafür braucht es kein Konto. Die App legt die Verhandlung und den Zeitpunkt der Erinnerung mit einer zufälligen Gerätekennung bei Google Firebase ab; von dort kommt die Mitteilung.

  5. Gerichtsverzeichnis

    Zürcher Gerichte mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse, Website, Öffnungs- und Telefonzeiten.

    Nummer antippen und anrufen, Adresse antippen und die Kartensuche öffnen.

So funktioniert es

Jede Nacht ein Abgleich

JustiZH übernimmt Angaben von gerichte-zh.ch und fügt ihnen nichts hinzu.

  1. 00:00

    Der Abgleich beginnt

    Um Mitternacht, Zürcher Zeit, startet der Abgleich mit gerichte-zh.ch, für die Verhandlungen und für die Entscheide.

  2. Verhandlungen

    Die Liste wird neu aufgebaut

    Die Verhandlungsliste wird vollständig neu geladen. Danach entspricht sie dem Stand von gerichte-zh.ch zur Zeit des Abgleichs.

  3. Entscheide

    Die letzten drei Monate neu

    Die Entscheidsammlung auf gerichte-zh.ch führt 35’591 Entscheide ab 1998 (Stand 1. Oktober 2026). Jede Nacht fragt JustiZH die Entscheide der letzten drei Monate neu ab; ältere bleiben unverändert. Veröffentlicht ein Gericht einen Entscheid erst nach dieser Frist, übernimmt ihn der nächtliche Abgleich nicht.

  4. Am Morgen

    Die App ist aktuell

    Wer die App öffnet, sieht die kommenden Verhandlungen nach Tagen geordnet und die Entscheide, die neusten zuerst.

Quelle
Verhandlungen und Entscheide stammen ausschliesslich von gerichte-zh.ch: aus der Verhandlungsliste und der Entscheidsammlung.
Geräte
iPhone und iPad ab iOS 15, Android ab Version 8. Nur auf Deutsch; eine Web-Version gibt es nicht.
Privatsphäre
Kein Konto, keine Werbung, keine Nutzungsanalyse. Markierungen speichert die App nur auf dem Gerät. Für Mitteilungen nutzt sie Google Firebase mit einer zufälligen Gerätekennung.

Verbindlich sind allein die Originalveröffentlichungen der Zürcher Gerichte. JustiZH bereitet sie auf, ersetzt sie aber nicht.

Fragen

Häufige Fragen zu JustiZH

Welche Gerichte sind erfasst?
JustiZH liest auf gerichte-zh.ch die Verhandlungsliste und die Entscheidsammlung. Dort veröffentlichen das Obergericht, das Handelsgericht und die Bezirksgerichte mit den Miet- und Arbeitsgerichten. Websites anderer Gerichte, etwa des Verwaltungsgerichts oder des Sozialversicherungsgerichts, fragt die App nicht ab.
Sind die Angaben verbindlich?
Nein. Verbindlich sind allein die Originalveröffentlichungen der Zürcher Gerichte. Wer zu einer Verhandlung geht, prüft Zeit und Ort am besten kurz vorher dort.
Warum sehe ich nur kommende Verhandlungen?
Die App zeigt nur Verhandlungen, deren Beginn noch bevorsteht; vergangene blendet sie aus. Entscheide stehen in der App unter «Entscheide». Sie stammen aus der Entscheidsammlung von gerichte-zh.ch.
Braucht es ein Konto?
Nein. Es gibt keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse und kein Profil. Auch die Erinnerung funktioniert ohne Konto.
Etwas fehlt oder stimmt nicht?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir sehen es uns an.

Herunterladen

JustiZH laden

Code mit der Kamera scannen oder direkt im Store öffnen.